von den usa lernen.
christoph chorherr bringt in die debatte um das wahlrecht und die regierungsbildung einen neuen vorschlag. demnach soll das parlament als „gesetzgeber“ tun, wozu es eigentlich da ist: gesetze machen. und zwar mit wechselnden mehrheiten, ohne klubzwang.
dazu folgende überlegungen:
• es braucht zusätzlich die (von chorherr auch in den raum gestellte) einführung einer regierungswahl, am besten alle vier jahre, zur halbzeit der parlamentarischen legislaturperiode – ganz nach dem prinzip von checks and balances.
wenn das parlament zum vollstreckungsorgan der regierung wird, liegt das ja zu einem großen teil daran, dass eine regierung sich immer aus den mehrheitsverhältnissen im parlament rekrutiert. in den usa, wo der regierungschef (=präsident) extra gewählt wird, entsteht eine ganz andere parlamentarische kultur. oft geht es, speziell wenn der kongress nicht von der präsidenten-partei dominiert wird, wochenlang hin und her. weil eben der regierungschef vom parlament abhängig ist (und nicht umgekehrt).
• das parlament bräuchte einen eigenen legislativdienst, der die abgeordneten mit (finanziellen und personellen) ressourcen ausstattet, um qualitativ und quantitativ ausreichende gesetzesvorschläge zu erstellen. im moment lässt man die arbeit ja großteils der regierung, die in ihren kabinetten und in der beamtenschaft über die kapazitäten verfügt, um gesetze in einer vernünftigen zeit vorschlagen und ausarbeiten zu können. die „totalaufwertung des parlaments“ (chorherr) muss also auch finanziell und personell stattfinden.
• nicht zwingend, aber logisch wäre auch das: die abschaffung des bundespräsidentenamts. das regierungsoberhaupt würde ja direkte legitimation haben, und kann genauso gut als staatsoberhaupt fungieren. außerdem vermeidet man so, dass es zu außenpolitischen turbulenzen und unstimmigkeiten kommt (siehe klestil – vranitzky oder klestil – ferrero-waldner).
dazu folgende überlegungen:
• es braucht zusätzlich die (von chorherr auch in den raum gestellte) einführung einer regierungswahl, am besten alle vier jahre, zur halbzeit der parlamentarischen legislaturperiode – ganz nach dem prinzip von checks and balances.
wenn das parlament zum vollstreckungsorgan der regierung wird, liegt das ja zu einem großen teil daran, dass eine regierung sich immer aus den mehrheitsverhältnissen im parlament rekrutiert. in den usa, wo der regierungschef (=präsident) extra gewählt wird, entsteht eine ganz andere parlamentarische kultur. oft geht es, speziell wenn der kongress nicht von der präsidenten-partei dominiert wird, wochenlang hin und her. weil eben der regierungschef vom parlament abhängig ist (und nicht umgekehrt).
• das parlament bräuchte einen eigenen legislativdienst, der die abgeordneten mit (finanziellen und personellen) ressourcen ausstattet, um qualitativ und quantitativ ausreichende gesetzesvorschläge zu erstellen. im moment lässt man die arbeit ja großteils der regierung, die in ihren kabinetten und in der beamtenschaft über die kapazitäten verfügt, um gesetze in einer vernünftigen zeit vorschlagen und ausarbeiten zu können. die „totalaufwertung des parlaments“ (chorherr) muss also auch finanziell und personell stattfinden.
• nicht zwingend, aber logisch wäre auch das: die abschaffung des bundespräsidentenamts. das regierungsoberhaupt würde ja direkte legitimation haben, und kann genauso gut als staatsoberhaupt fungieren. außerdem vermeidet man so, dass es zu außenpolitischen turbulenzen und unstimmigkeiten kommt (siehe klestil – vranitzky oder klestil – ferrero-waldner).
laurenzennser - 10. Nov, 09:43
