demokratievorschläge.
die großparteien, vor allem die övp, bringen das mehrheitswahlrecht wieder in die tagesdiskussion. aber auch ehemalige sp-granden können sich derartiges gut vorstellen.
ich habe hier schon einmal dargestellt, dass ich das nicht ganz für die richtige debatte halte. heute möchte ich dazu ein paar weitere überlegungen anstellen.
1. die jetzige diskussion ist extrem negativ motiviert. weil die regierungsarbeit von permanenten reibungen begleitet ist, und die resultate, die die große koalition bisher vorzulegen hat, eher dürftig ausfallen. ob das dahinlavieren der regierung allein gleich eine massive wahlrechtsänderung rechtfertigt, sei hier einmal dahingestellt.
2. das politische system österreichs weist seit 1929 eine anomalie auf. im politikwissenschaftlichen sprech heißt das "parlamentarische demokratie mit präsidentiellen elementen" (das war damals übrigens auch das ergebnis eines rot-schwarzen kompromisses). es gibt ein nach dem verhältniswahlrecht gewähltes parlament, dazu allerdings noch einen bundespräsidenten, der zwar direkt gewählt wird, aber die wenigen kompetenzen, die ihm zur verfügung stehen, kaum in anspruch nimmt.
3. kennzeichnend für parlamentarische systeme ist, dass die regierung auf grundlage der parlamentsmehrheiten gebildet wird. damit wird ein zentraler demokratischer konflikt, nämlich parlament gegen regierung, verlagert bzw. geschwächt. die jahrzehntelange vormachtstellung der sozialpartnerschaft in österreich hat noch weiter dazu beigetragen, dass das parlaments abgwertet wurde.
4. um diese schwächung aufzuheben, ist eine entkoppelung von regierung und parlament notwendig. dazu müssten sowohl das parlament als auch die regierung extra gewählt werden. wer ev. mittels stichwahl als regierungschef/-in gewählt wird, muss sich im parlament eine mehrheit suchen. oder auf wechselnde sachkoalitionen setzen, weil ja die stabilität der regierung nicht mehr von den mehrheitsverhältnissen im parlament abhängig wäre.
5. das bundespräsidentenamt könnte also in der jetzigen form fallen, da die momentan wichtigste kompetenz des amtes, die ernennung des bundeskanzlers, dem wahlvolk überantwortet wird. dann könnte man wie in den usa die wahlperioden für parlament und regierung auf jeweils vier jahre angleichen, versetzt um zwei jahre.
6. das wirklich neue an diesem system wäre, dass es zumindest in europa (siehe auch hier) die erste kombination von präsidentiellem system und verhältniswahlrecht wäre. das würde stabile institutionen mit flexiblen mehrheiten verbinden.
7. zu alldem könnte man direkt-demokratische elemente massiv ausbauen. gesetze sollen per referendum initiiert oder verhindert werden können. volksbegehren sollen ab einer gewissen anzahl an unterschriften in eine volksabstimmung münden.
ich habe hier schon einmal dargestellt, dass ich das nicht ganz für die richtige debatte halte. heute möchte ich dazu ein paar weitere überlegungen anstellen.
1. die jetzige diskussion ist extrem negativ motiviert. weil die regierungsarbeit von permanenten reibungen begleitet ist, und die resultate, die die große koalition bisher vorzulegen hat, eher dürftig ausfallen. ob das dahinlavieren der regierung allein gleich eine massive wahlrechtsänderung rechtfertigt, sei hier einmal dahingestellt.
2. das politische system österreichs weist seit 1929 eine anomalie auf. im politikwissenschaftlichen sprech heißt das "parlamentarische demokratie mit präsidentiellen elementen" (das war damals übrigens auch das ergebnis eines rot-schwarzen kompromisses). es gibt ein nach dem verhältniswahlrecht gewähltes parlament, dazu allerdings noch einen bundespräsidenten, der zwar direkt gewählt wird, aber die wenigen kompetenzen, die ihm zur verfügung stehen, kaum in anspruch nimmt.
3. kennzeichnend für parlamentarische systeme ist, dass die regierung auf grundlage der parlamentsmehrheiten gebildet wird. damit wird ein zentraler demokratischer konflikt, nämlich parlament gegen regierung, verlagert bzw. geschwächt. die jahrzehntelange vormachtstellung der sozialpartnerschaft in österreich hat noch weiter dazu beigetragen, dass das parlaments abgwertet wurde.
4. um diese schwächung aufzuheben, ist eine entkoppelung von regierung und parlament notwendig. dazu müssten sowohl das parlament als auch die regierung extra gewählt werden. wer ev. mittels stichwahl als regierungschef/-in gewählt wird, muss sich im parlament eine mehrheit suchen. oder auf wechselnde sachkoalitionen setzen, weil ja die stabilität der regierung nicht mehr von den mehrheitsverhältnissen im parlament abhängig wäre.
5. das bundespräsidentenamt könnte also in der jetzigen form fallen, da die momentan wichtigste kompetenz des amtes, die ernennung des bundeskanzlers, dem wahlvolk überantwortet wird. dann könnte man wie in den usa die wahlperioden für parlament und regierung auf jeweils vier jahre angleichen, versetzt um zwei jahre.
6. das wirklich neue an diesem system wäre, dass es zumindest in europa (siehe auch hier) die erste kombination von präsidentiellem system und verhältniswahlrecht wäre. das würde stabile institutionen mit flexiblen mehrheiten verbinden.
7. zu alldem könnte man direkt-demokratische elemente massiv ausbauen. gesetze sollen per referendum initiiert oder verhindert werden können. volksbegehren sollen ab einer gewissen anzahl an unterschriften in eine volksabstimmung münden.
laurenzennser - 18. Jan, 17:46
