in österreich gibt es bei nationalratswahlen ein vorzugsstimmenwahlrecht. es besagt im groben folgendes:
man kann einer person auf der regionalwahlliste und einer auf der landesliste eine vorzugsstimme geben. auf der bundesliste gibt es keine vorzugsstimmen. die vergebenen vorzugsstimmen müssen auf kandidatInnen der gewählten partei entfallen, sonst werden sie ungültig.
so weit, so gut. der sinn von vorzugsstimmen ist ja, dass personen auf einem wenig bis gar nicht aussichtsreichen listenplatz bei entsprechender zustimmung nach vor gereiht werden. die hürde dazu ist allerdings nicht unbeträchtlich. um von einem aussichtslosen platz zu einem mandat zu kommen, benötigt man:
• im regionalwahlkreis halb so viele stimmen wie die wahlzahl beträgt (also irgendwo zwischen 10.000 und 14.000 je nach bundesland)
• im regionalwahlkreis ein sechstel der dort abgegebenen stimmen der partei, für die man kandidiert.
• im landeswahlkreis so viele stimmen wie die wahlzahl beträgt (also zwischen 20.000 und 28.000)
für den
regionalwahlkreis waldviertel, wo meine heimatgemeinde liegt, bedeutet das am beispiel der wahl 2006, dass die „billigste“ variante gewesen wäre, auf der spö-regionalliste 7547 vorzugsstimmen zu sammeln. für övp-kandidatInnen wären 12094 stimmen notwendig gewesen. kleinere parteien haben in regionalwahlkreisen sowieso kaum chancen auf ein mandat, besonders im ländlichen gebiet.
für den
landeswahlkreis niederösterreich geht die rechnung so: eine person hätte 2006 rund 28.000 stimmen gebraucht, um auf der landesliste vorgereiht zu werden.
die meisten vorzugsstimmen auf landeslisten in nö erhielt damals liese prokop für die övp. es waren 3176. und sie war spitzenkandidatin.
und hier beginnt die farce: vorzugsstimmen an spitzenkandidatInnen einer liste zu vergeben ist völlig sinnlos. sie sind eh schon ganz vorne, wie sollen sie da noch weiter vorgereiht werden? in wahrheit benutzen parteien das vorzugsstimmenwahlrecht, um mit der illusion, man wähle eine person, stimmen für die partei zu sammeln. bis auf einen einzigen fall in der geschichte (und der ist 25 jahre her) sind alle mandate aufgrund der parteilisten, nicht aufgrund der reihung durch wählerInnen vergeben worden.
was es also braucht ist ein wahlrecht, bei dem die kandidatInnen
ohne hürden nach vorzugsstimmen gereiht werden. damit gibt man den leuten echte mitbestimmungsmöglichkeiten. natürlich schränkt das die macht der parteizentralen (oder im fall der grünen: der basis) ein. für die demokratie wär es allerdings ein fortschritt.
p. s.: der einzige mandatar, der je per vorzugsstimmenwahlkampf in der nationalrat gekommen ist, was 1983 ein gewisser josef cap. seither kandidiert herr cap auf sicheren listenplätzen.