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asyl vs. einwanderung

kaum ist man einmal für ein paar tage außer landes, bricht angesichts schockierender einzelfälle eine diskussion über das fremdenrecht aus. dazu ist folgendes festzuhalten:

ein gesetz, dass das auseinanderbringen von familien (familiensplitting der anderen art!) ermöglicht, widerspricht dem artikel 8 der europäischen menschenrechtskonvention.

wenn ein innenminister dem asylgesetz gegenüber der menschenrechtskonvention den vorzug gibt, also abschiebung vor familienleben geht, dann zeugt das von einer bedenklichen gesinnung.

wenn ein land kein vernünftiges einwanderungssystem mit chancen auch für familien wie die zogajs bietet, nutzen wirtschaftsflüchtlinge natürlich andere kanäle, sprich das asylwesen. dass diese leute eigentlich willkommen sein sollten, schreibt hans rauscher hier.

die wurzel des übels liegt also darin, dass man hierzulande zu feig ist, um einerseits ein faires asylverfahren mit menschenrechtskonformem vollzug zu installieren, andererseits ein einwanderungssystem, das wirtschaftlich und demographisch vernünftig ist, und dabei jenen lebens- und arbeitschancen eröffnet, die sonst über die hintertüre asyl kommen.

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laurenzennser

„Nationalökonomie ist, wenn die Leute sich wundern, warum sie kein Geld haben.“ (Kurt Tucholsky)

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laurenz ennser, *1982
• studienassistent institut f. soziologie (uni wien) • student (politikwissenschaft)
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