demokratievorschläge.
die großparteien, vor allem die övp, bringen das mehrheitswahlrecht wieder in die tagesdiskussion. aber auch ehemalige sp-granden können sich derartiges gut vorstellen.
ich habe hier schon einmal dargestellt, dass ich das nicht ganz für die richtige debatte halte. heute möchte ich dazu ein paar weitere überlegungen anstellen.
1. die jetzige diskussion ist extrem negativ motiviert. weil die regierungsarbeit von permanenten reibungen begleitet ist, und die resultate, die die große koalition bisher vorzulegen hat, eher dürftig ausfallen. ob das dahinlavieren der regierung allein gleich eine massive wahlrechtsänderung rechtfertigt, sei hier einmal dahingestellt.
2. das politische system österreichs weist seit 1929 eine anomalie auf. im politikwissenschaftlichen sprech heißt das "parlamentarische demokratie mit präsidentiellen elementen" (das war damals übrigens auch das ergebnis eines rot-schwarzen kompromisses). es gibt ein nach dem verhältniswahlrecht gewähltes parlament, dazu allerdings noch einen bundespräsidenten, der zwar direkt gewählt wird, aber die wenigen kompetenzen, die ihm zur verfügung stehen, kaum in anspruch nimmt.
3. kennzeichnend für parlamentarische systeme ist, dass die regierung auf grundlage der parlamentsmehrheiten gebildet wird. damit wird ein zentraler demokratischer konflikt, nämlich parlament gegen regierung, verlagert bzw. geschwächt. die jahrzehntelange vormachtstellung der sozialpartnerschaft in österreich hat noch weiter dazu beigetragen, dass das parlaments abgwertet wurde.
4. um diese schwächung aufzuheben, ist eine entkoppelung von regierung und parlament notwendig. dazu müssten sowohl das parlament als auch die regierung extra gewählt werden. wer ev. mittels stichwahl als regierungschef/-in gewählt wird, muss sich im parlament eine mehrheit suchen. oder auf wechselnde sachkoalitionen setzen, weil ja die stabilität der regierung nicht mehr von den mehrheitsverhältnissen im parlament abhängig wäre.
5. das bundespräsidentenamt könnte also in der jetzigen form fallen, da die momentan wichtigste kompetenz des amtes, die ernennung des bundeskanzlers, dem wahlvolk überantwortet wird. dann könnte man wie in den usa die wahlperioden für parlament und regierung auf jeweils vier jahre angleichen, versetzt um zwei jahre.
6. das wirklich neue an diesem system wäre, dass es zumindest in europa (siehe auch hier) die erste kombination von präsidentiellem system und verhältniswahlrecht wäre. das würde stabile institutionen mit flexiblen mehrheiten verbinden.
7. zu alldem könnte man direkt-demokratische elemente massiv ausbauen. gesetze sollen per referendum initiiert oder verhindert werden können. volksbegehren sollen ab einer gewissen anzahl an unterschriften in eine volksabstimmung münden.
ich habe hier schon einmal dargestellt, dass ich das nicht ganz für die richtige debatte halte. heute möchte ich dazu ein paar weitere überlegungen anstellen.
1. die jetzige diskussion ist extrem negativ motiviert. weil die regierungsarbeit von permanenten reibungen begleitet ist, und die resultate, die die große koalition bisher vorzulegen hat, eher dürftig ausfallen. ob das dahinlavieren der regierung allein gleich eine massive wahlrechtsänderung rechtfertigt, sei hier einmal dahingestellt.
2. das politische system österreichs weist seit 1929 eine anomalie auf. im politikwissenschaftlichen sprech heißt das "parlamentarische demokratie mit präsidentiellen elementen" (das war damals übrigens auch das ergebnis eines rot-schwarzen kompromisses). es gibt ein nach dem verhältniswahlrecht gewähltes parlament, dazu allerdings noch einen bundespräsidenten, der zwar direkt gewählt wird, aber die wenigen kompetenzen, die ihm zur verfügung stehen, kaum in anspruch nimmt.
3. kennzeichnend für parlamentarische systeme ist, dass die regierung auf grundlage der parlamentsmehrheiten gebildet wird. damit wird ein zentraler demokratischer konflikt, nämlich parlament gegen regierung, verlagert bzw. geschwächt. die jahrzehntelange vormachtstellung der sozialpartnerschaft in österreich hat noch weiter dazu beigetragen, dass das parlaments abgwertet wurde.
4. um diese schwächung aufzuheben, ist eine entkoppelung von regierung und parlament notwendig. dazu müssten sowohl das parlament als auch die regierung extra gewählt werden. wer ev. mittels stichwahl als regierungschef/-in gewählt wird, muss sich im parlament eine mehrheit suchen. oder auf wechselnde sachkoalitionen setzen, weil ja die stabilität der regierung nicht mehr von den mehrheitsverhältnissen im parlament abhängig wäre.
5. das bundespräsidentenamt könnte also in der jetzigen form fallen, da die momentan wichtigste kompetenz des amtes, die ernennung des bundeskanzlers, dem wahlvolk überantwortet wird. dann könnte man wie in den usa die wahlperioden für parlament und regierung auf jeweils vier jahre angleichen, versetzt um zwei jahre.
6. das wirklich neue an diesem system wäre, dass es zumindest in europa (siehe auch hier) die erste kombination von präsidentiellem system und verhältniswahlrecht wäre. das würde stabile institutionen mit flexiblen mehrheiten verbinden.
7. zu alldem könnte man direkt-demokratische elemente massiv ausbauen. gesetze sollen per referendum initiiert oder verhindert werden können. volksbegehren sollen ab einer gewissen anzahl an unterschriften in eine volksabstimmung münden.
laurenzennser - 18. Jan, 17:46

Gratuliere
Mir fehlt noch die Stärkung des Abgeordneten gegenüber der Partei: Massiver Ausbau des Vorzugsstimmenwahlrechts - ich kann mir eine komplette Umreihung in der Reihenfolge der Vorzugstimmen vorstellen, und nicht erst eine Vorreihung ab einer Riesenhürde an Stimmen. Voraussetzung wäre wohl, dass ein gesetzlich festgelegter Teil der aus Steuern finanzierten Wahlkampfbudgets direkt den auf den Parteilisten nominierten Kandidaten für ihren Personenwahlkampf zur Verfügung gestellt werden.
(Und so eine vage Idee dazu: Abgeordnete haben das Recht, auch gegen den Willen der Partei EIN weiteres Mal auf der Liste ihrer Partei zu kandidieren - und mittels überzeugendem Vorzugsstimmenwahl dann trotzdem in den NR einzuziehen - wenn sie beim Wähler durchfliegen, ist es dann natürlich "gelaufen". So eine Regelung hätte ich gerne, um die real freie Ausübung des Mandats auch hinsichtlich der Listenzusammensetzung abzusichern)
also
wenn jetzt aber z. b. ein abgeordneter aus der partei ausgeschlossen wird (siehe fpö-bzö, lafontaine und spd), soll ihm dann weiterhin das recht zustehen, auf der liste dieser partei zu kandidieren? das wäre ziemlich problematisch, finde ich.
mmh, ich denke
genau das ist aber nicht die eigentliche idee der verfassung - und steht auch in diametralem widerspruch zur tatsache, dass wir uns überhaupt ein parlament mit 183 Abgeordneten "leisten" und nicht einfach die Capos gewichtet nach Parteistimmstärke abstimmen lassen.
wir müssen daher für ein gutes vorzugsstimmenwahlrecht auch nachdenken, wie wir dieses druckmittel "du kommst nicht mehr auf die liste" so abfedern können, dass das allerletzte wort doch wieder der wähler hat. und da glaube ich eben: wenn jemand aus gründen "ausgeschlossen" wird, die der parteiwähler nachvollziehen kann, dann wird er bei diesen wählern durchfallen - wird er aber aus Gründen "entfernt", die der Parteiwähler gar nicht goutiert, genau dann sollten die Parteiwähler eine Chance haben, dies zum Ausdruck zu bringen...
hm …
wir wollen aber das verhältniswahlrecht behalten. wenn man nun parteien verpflichtet, ihren „alten“ mandatarInnen jedenfalls einen platz auf der liste zu geben, dann würde es für jüngere auch schwierig nachzurücken.
wenn es darum gehen soll, den klubzwang zu schwächen, dann würde ich folgendes vorschlagen: auf verlangen einer fraktion / einer gewissen anzahl von mandatarInnen hat eine abstimmung geheim zu erfolgen. die hürde dafür ist momentan noch recht hoch, deswegen gibt's das fast nie.
so könnte man das abstimmverhalten der kontrolle der parteien etwas entreißen …
ok
aber folgendes noch: "wenn man nun parteien verpflichtet, ihren „alten“ mandatarInnen jedenfalls einen platz auf der liste zu geben" --> nein nicht verpflichtet, nur auf deren wunsch, aber dein argument hat trotzdem auch berechtigung.
geheime abstimmung: ein guter aspekt, löst aber nicht das problem, dass man eigentlich gerne offen - offen vor der partei und vor allem offen vor dem wähler - argumentieren können möchte. und nicht mucksmäuschenstill in der klubsitzung sitzen und dann anders abstimmen... :)
ich möchte soweit gehen zu sagen, dass ich nur dann für die beibehaltung des verhältniswahlrechts so richtig zu erwärmen bin, wenn die beziehung zwischen wähler und mandatar massiv gestärkt wird und der einfluss der parteien massiv zurückgedrängt wird. wunschdenken, ich weiss.
vor allem freut mich aber auch deine OFFENE stellungnahme für direkt-demokratische elemente ähnlich der schweiz. das ist ja alles andere als parteilinie...! du hättest bereits eine vorzugsstimme sicher, sozusagen ;) - und dann stellt sich gleich die frage: nützt dir die wählerstimme was, oder entscheidet doch der superalex? ;)
die grünen
die beziehung zwischen wählerIn und mandatarIn ist so eine sache. sie ist dort vielleicht stärker, wo leute über regionalmandate gewählt wurden. aber: wie viele menschen wissen, wer für ihren regionalwahlkreis im nationalrat sitzt? grüne regionalmandate gibt's überhaupt nur 2 in wien (und das seit 2006 zum ersten mal). alle anderen grünen werden über landeslisten oder die bundesliste gewählt.
und noch eines zur listengestaltung in parteien: die übernimmt nämlich zumindest theoretisch nicht irgendein parteisekretariat, sondern die basis, bzw. delegierte, die auf bundes- oder landeskongressen die listen wählen. als etablierter müsst ich mich dann eigentlich nicht mehr behaupten und bewähren, weil ich per gesetz eh auf die liste komme.
zur beziehung zw. mandatarIn und wählerIn muss man sich also auch überlegen: welcher art soll die beziehung sein? für ein mandat im nr brauchts normalerweise ca. 25.000 stimmen. wenn man als abgeordneteR in regem kontakt mit dem wahlkreis, aus dem man kommt, bleibt, ist nicht mehr viel zeit für anderes (sitzungen, thematische arbeit, öffentlichkeitsarbeit, fortbildung, …)
die großparteien mit parlamentsklubs von 60, 70 leuten können es sich leisten, die hälfte ihrer mandatarInnen (die sog. hinterbänkler) für wählerInnenbetreuung in den wahlkreisen/regionen abzustellen. die grünen mit 21 mandatarInnen brauchen jeden und jede, um die inhaltliche arbeit (die ja für alle fraktionen gleich viel ist) zu bewältigen. so gesehen ist der kontakt mit den wählerInnen auch eine frage der ressourcen …
wie du sagst
ad beziehung mit den wählern bringst du jetzt all die klassischen gegenargumente. ich sage
- die leute lernen die abgeordneten dann kennen, wenn diese sich um ihre stimmen wirklich bemühen müssten, darauf kommts heute aber nicht an
- die zeit die man der kommunikation mit dem wähler widmen könnte, die fliesst heute ins networking mit der jeweiligen "basis", also jenen leuten, die einem heute den listenplatz sichern müssen!
- ganz generell ist die zeitfrage (wie für uns alle nichtpolitiker) eine reine frage der prioritäten, auch wenn das viele nicht gerne hören oder wahrhaben wollen
- "die grossparteien können es sich leisten": ja, die können sich vieles leisten, das strukturproblem unserer parteiendemokratie halte ich für viel schwerwiegender als die probleme einer 21-mann-partei, mit verlaub :)
ganz lg!
ich versteh schon …
mit der jetzigen wahlkreiseinteilung ist ein grünes grundmandat realisitisch nur in wien möglich. in meinem wahlkreis (waldviertel, 3B) gibt es rund 175.000 wahlberechtigte, davon 150.000 wählerInnen, davon gut 10.000 grüne stimmen. wenn ich mich wirklich bemühe, dann hab ich als abgeordneter kontakt zu ein paar tausend leuten während einer legislaturperiode. wenn ich mit „meiner basis“ networke, sind das gut 100 bis 200 leute, die den vorteil haben, dass ich sie auch namentlich kenne, während meine wählerInnen ja großteils anonym sind. der aufwand ist also schon ein anderer.
das soll jetzt alles nicht ein argument gegen stärkere bindung wählerInnen – abgeordnete sein, aber ich seh beim verhältniswahlrecht noch nicht die wirklich gute lösung dieses problems.
eine möglichkeit wäre tatsächlich, die abgeordneten nicht von der partei reihen zu lassen, sondern von den wählerInnen. das führt aber z. b. dazu, dass es vorzugsstimmenwahlkämpfe en masse gibt (was nicht per se schlecht ist), aber das heißt auch, dass sich kandidatInnen mit größeren (finanziellen und zeitlichen) ressourcen – und bekannterem namen – einfach leichter tun.
übrigens praktiziert die övp dieses konzept immer wieder, z. b. jüngst bei der gemeinderatswahl in krems. der alte bürgermeister bekam da um ein paar dutzend vorzugsstimmen weniger als seine parteiinterne widersacherin – sie ist jetzt bürgermeisterin.
und dann kann natürlich auch passieren, dass nur ein bruchteil der wählerInnen vorzugsstimmen abgibt (besonders wenn sie dieses system noch nicht verinnerlicht haben). dann entscheiden vielleicht 10 % der wählerInnen einer partei über die tatsächliche zusammensetzung, während die innerparteiliche entscheidungsfindung ziemlich bedeutungslos wird.
deine einwände
die sache mit den ressourcen für vorzugsstimmenwahlkämpfe würde ich abfedern, indem leute, die von einer parlamentspartei auf die liste gereiht werden ein budget aus öffentlichen mitteln erhalten. aber: sicher werden es etablierte immer leichter haben als neue, und das ist aber auch nicht ausschliesslich schlecht. so werden zb ja auch die öffentlichen mittel der parteienförderung nach stärke bei der letzten wahl verteilt - gut so, denn man muss sich schon auch aus eigener (Überzeugungs)kraft langsam hocharbeiten, sonst züchten wir am ende jede abstruse idee unter dem deckmantel der chancengleichheit hoch.
das argument mit den 10% interessierten Wählern ist nicht so gut. denn entscheidend ist ja das (Wahl)recht, dazu gehört auch, dass man es freiwillig nicht ausübt, etwa weil man meint, sich nicht gut genug auszukennen (ein legitimer grund! und dann treffen die entscheidung die interessierten!)
btw: dass die övp das zB auf gemeindeebene immer wieder praktiziert und relevante personalentscheidungen den wählern überlässt, wie du sagst würde mir als grüne partei massiv zu denken geben...
ja,
das problem mit dem von der övp praktizierten wahlsystem ist folgendes: genau dafür braucht man ja blankoerklärungen der kandidatInnen, dass sie sich nachher daran halten (da wurde etwa in nö schon um nr-mandate gestritten). das funktioniert also nur durch gemeinsam vereinbarte umgehung der wahlordnung, sag ich mal. wenn eine/-r dabei ist, der/die sich nicht daran hält, kann man rechtlich gar nichts machen.
in nö (und hier betreibt sie das vorwiegend) hätte die övp leicht die möglichkeit, gemeindeordnung und landtagswahlordnung so zu ändern, dass man das zum gesetz macht.
jaja