maschi - 21. Jan, 10:19

Gratuliere

Kann dieser Sorte Demokratiereform zu 100% zustimmen und würde genau das gerne als deutlich wahrnehmbaren grünen Standpunkt sehen.

Mir fehlt noch die Stärkung des Abgeordneten gegenüber der Partei: Massiver Ausbau des Vorzugsstimmenwahlrechts - ich kann mir eine komplette Umreihung in der Reihenfolge der Vorzugstimmen vorstellen, und nicht erst eine Vorreihung ab einer Riesenhürde an Stimmen. Voraussetzung wäre wohl, dass ein gesetzlich festgelegter Teil der aus Steuern finanzierten Wahlkampfbudgets direkt den auf den Parteilisten nominierten Kandidaten für ihren Personenwahlkampf zur Verfügung gestellt werden.

(Und so eine vage Idee dazu: Abgeordnete haben das Recht, auch gegen den Willen der Partei EIN weiteres Mal auf der Liste ihrer Partei zu kandidieren - und mittels überzeugendem Vorzugsstimmenwahl dann trotzdem in den NR einzuziehen - wenn sie beim Wähler durchfliegen, ist es dann natürlich "gelaufen". So eine Regelung hätte ich gerne, um die real freie Ausübung des Mandats auch hinsichtlich der Listenzusammensetzung abzusichern)

laurenzennser - 21. Jan, 12:17

also

eine stärkung des vorzugsstimmenwahlrechts kann ich mir gut vorstellen. das mit dem recht auf einen platz auf einer liste ist ein bissl schwieriger. wie werden solche listen normalerweise erstellt? da gibt es parteiinterne wahlen für die relevanten plätze, und die zehn dahinter vielleicht, danach wird einfach aufgefüllt, um möglichst viele namen drauf zu haben. im regelfall ist es also gar kein problem, dass abgeordnete auf der liste sind (wenn auch nicht an vorderer position).

wenn jetzt aber z. b. ein abgeordneter aus der partei ausgeschlossen wird (siehe fpö-bzö, lafontaine und spd), soll ihm dann weiterhin das recht zustehen, auf der liste dieser partei zu kandidieren? das wäre ziemlich problematisch, finde ich.
maschi - 21. Jan, 12:31

mmh, ich denke

das ist natürlich ein eher origineller und zunächst mal auch originell gemeinter vorschlag - aber mit ernstem hintergrund: das freie mandat ist gegenüber der eigenen partei vor allem auch dadurch gefährdet, dass der abgeordnete auch dann, wenn er bei den wählern extrem viel zustimmung findet bei der partei in ungnade fallen kann und aus angst vor der nicht-wiederaufstellung nicht dem eigenen gewissen folgt sondern auch in solchen gewissensfällen stur der parteilinie.

genau das ist aber nicht die eigentliche idee der verfassung - und steht auch in diametralem widerspruch zur tatsache, dass wir uns überhaupt ein parlament mit 183 Abgeordneten "leisten" und nicht einfach die Capos gewichtet nach Parteistimmstärke abstimmen lassen.

wir müssen daher für ein gutes vorzugsstimmenwahlrecht auch nachdenken, wie wir dieses druckmittel "du kommst nicht mehr auf die liste" so abfedern können, dass das allerletzte wort doch wieder der wähler hat. und da glaube ich eben: wenn jemand aus gründen "ausgeschlossen" wird, die der parteiwähler nachvollziehen kann, dann wird er bei diesen wählern durchfallen - wird er aber aus Gründen "entfernt", die der Parteiwähler gar nicht goutiert, genau dann sollten die Parteiwähler eine Chance haben, dies zum Ausdruck zu bringen...
laurenzennser - 21. Jan, 16:06

hm …

also es gibt ja ein wahlrecht, wo dieser aspekt stark berücksichtigt wird, das ist das englische. dort sind die abgeordneten viel stärker ihren wahlkreisen verpflichtet als den parteien, dementsprechend ihr abstimmungsverhalten (etwa labour-abweichler gegenüber der regierung blair beim irak-krieg).

wir wollen aber das verhältniswahlrecht behalten. wenn man nun parteien verpflichtet, ihren „alten“ mandatarInnen jedenfalls einen platz auf der liste zu geben, dann würde es für jüngere auch schwierig nachzurücken.

wenn es darum gehen soll, den klubzwang zu schwächen, dann würde ich folgendes vorschlagen: auf verlangen einer fraktion / einer gewissen anzahl von mandatarInnen hat eine abstimmung geheim zu erfolgen. die hürde dafür ist momentan noch recht hoch, deswegen gibt's das fast nie.

so könnte man das abstimmverhalten der kontrolle der parteien etwas entreißen …
maschi - 21. Jan, 17:41

ok

interessante aspekte - wobei mir klar ist, dass wir das verhältniswahlrecht trotz der genannten vorteile des mehrheitswahlrechts beibehalten wollen - sonst hätte ich dir ja nicht zugestimmt.

aber folgendes noch: "wenn man nun parteien verpflichtet, ihren „alten“ mandatarInnen jedenfalls einen platz auf der liste zu geben" --> nein nicht verpflichtet, nur auf deren wunsch, aber dein argument hat trotzdem auch berechtigung.

geheime abstimmung: ein guter aspekt, löst aber nicht das problem, dass man eigentlich gerne offen - offen vor der partei und vor allem offen vor dem wähler - argumentieren können möchte. und nicht mucksmäuschenstill in der klubsitzung sitzen und dann anders abstimmen... :)

ich möchte soweit gehen zu sagen, dass ich nur dann für die beibehaltung des verhältniswahlrechts so richtig zu erwärmen bin, wenn die beziehung zwischen wähler und mandatar massiv gestärkt wird und der einfluss der parteien massiv zurückgedrängt wird. wunschdenken, ich weiss.

vor allem freut mich aber auch deine OFFENE stellungnahme für direkt-demokratische elemente ähnlich der schweiz. das ist ja alles andere als parteilinie...! du hättest bereits eine vorzugsstimme sicher, sozusagen ;) - und dann stellt sich gleich die frage: nützt dir die wählerstimme was, oder entscheidet doch der superalex? ;)
laurenzennser - 21. Jan, 19:40

die grünen

sind meines wissens gar nicht gegen direkt-demokratische elemente. haben das auch im österreich-konvent eingebracht (etwa das veto-referendum = ablehnung eines gesetzes per volksabstimmung wie in der schweiz möglich). ist dort aber auf taube ohren gestoßen. tendenziell sind vor allem oppositionsparteien für mehr direkte demokratie, sobald man in der regierung sitzt, ist vieles plötzlich nicht mehr so wichtig … (hoffe, dass die grünen da eine ausnahme wären).

die beziehung zwischen wählerIn und mandatarIn ist so eine sache. sie ist dort vielleicht stärker, wo leute über regionalmandate gewählt wurden. aber: wie viele menschen wissen, wer für ihren regionalwahlkreis im nationalrat sitzt? grüne regionalmandate gibt's überhaupt nur 2 in wien (und das seit 2006 zum ersten mal). alle anderen grünen werden über landeslisten oder die bundesliste gewählt.

und noch eines zur listengestaltung in parteien: die übernimmt nämlich zumindest theoretisch nicht irgendein parteisekretariat, sondern die basis, bzw. delegierte, die auf bundes- oder landeskongressen die listen wählen. als etablierter müsst ich mich dann eigentlich nicht mehr behaupten und bewähren, weil ich per gesetz eh auf die liste komme.

zur beziehung zw. mandatarIn und wählerIn muss man sich also auch überlegen: welcher art soll die beziehung sein? für ein mandat im nr brauchts normalerweise ca. 25.000 stimmen. wenn man als abgeordneteR in regem kontakt mit dem wahlkreis, aus dem man kommt, bleibt, ist nicht mehr viel zeit für anderes (sitzungen, thematische arbeit, öffentlichkeitsarbeit, fortbildung, …)

die großparteien mit parlamentsklubs von 60, 70 leuten können es sich leisten, die hälfte ihrer mandatarInnen (die sog. hinterbänkler) für wählerInnenbetreuung in den wahlkreisen/regionen abzustellen. die grünen mit 21 mandatarInnen brauchen jeden und jede, um die inhaltliche arbeit (die ja für alle fraktionen gleich viel ist) zu bewältigen. so gesehen ist der kontakt mit den wählerInnen auch eine frage der ressourcen …
maschi - 21. Jan, 21:34

wie du sagst

veto-referendum hat man sich im konvent getraut, aber eben mehr nicht. daher gehe ich davon aus, dass es im moment auch nicht mehr konsens gibt bei den grünen.

ad beziehung mit den wählern bringst du jetzt all die klassischen gegenargumente. ich sage
- die leute lernen die abgeordneten dann kennen, wenn diese sich um ihre stimmen wirklich bemühen müssten, darauf kommts heute aber nicht an
- die zeit die man der kommunikation mit dem wähler widmen könnte, die fliesst heute ins networking mit der jeweiligen "basis", also jenen leuten, die einem heute den listenplatz sichern müssen!
- ganz generell ist die zeitfrage (wie für uns alle nichtpolitiker) eine reine frage der prioritäten, auch wenn das viele nicht gerne hören oder wahrhaben wollen
- "die grossparteien können es sich leisten": ja, die können sich vieles leisten, das strukturproblem unserer parteiendemokratie halte ich für viel schwerwiegender als die probleme einer 21-mann-partei, mit verlaub :)

ganz lg!
laurenzennser - 22. Jan, 15:13

ich versteh schon …

… nur ist mein problem z. b. folgendes: wenn ich als abgeordneter kontakt mit wählerInnen halten soll, welche wählerInnen sind gemeint? alle aus meinem wahlkreis? oder nur die, die mich (= meine liste, da hammas wieder) wählen?

mit der jetzigen wahlkreiseinteilung ist ein grünes grundmandat realisitisch nur in wien möglich. in meinem wahlkreis (waldviertel, 3B) gibt es rund 175.000 wahlberechtigte, davon 150.000 wählerInnen, davon gut 10.000 grüne stimmen. wenn ich mich wirklich bemühe, dann hab ich als abgeordneter kontakt zu ein paar tausend leuten während einer legislaturperiode. wenn ich mit „meiner basis“ networke, sind das gut 100 bis 200 leute, die den vorteil haben, dass ich sie auch namentlich kenne, während meine wählerInnen ja großteils anonym sind. der aufwand ist also schon ein anderer.

das soll jetzt alles nicht ein argument gegen stärkere bindung wählerInnen – abgeordnete sein, aber ich seh beim verhältniswahlrecht noch nicht die wirklich gute lösung dieses problems.

eine möglichkeit wäre tatsächlich, die abgeordneten nicht von der partei reihen zu lassen, sondern von den wählerInnen. das führt aber z. b. dazu, dass es vorzugsstimmenwahlkämpfe en masse gibt (was nicht per se schlecht ist), aber das heißt auch, dass sich kandidatInnen mit größeren (finanziellen und zeitlichen) ressourcen – und bekannterem namen – einfach leichter tun.

übrigens praktiziert die övp dieses konzept immer wieder, z. b. jüngst bei der gemeinderatswahl in krems. der alte bürgermeister bekam da um ein paar dutzend vorzugsstimmen weniger als seine parteiinterne widersacherin – sie ist jetzt bürgermeisterin.

und dann kann natürlich auch passieren, dass nur ein bruchteil der wählerInnen vorzugsstimmen abgibt (besonders wenn sie dieses system noch nicht verinnerlicht haben). dann entscheiden vielleicht 10 % der wählerInnen einer partei über die tatsächliche zusammensetzung, während die innerparteiliche entscheidungsfindung ziemlich bedeutungslos wird.
maschi - 24. Jan, 10:10

deine einwände

sind alle wichtig und bedenkenswert - aber mein bauchgefühl sagt mir, mit einem schlauen vorzugsstimmenwahlrecht überwindbar. unter "kommunikation mit dem wähler" verstehe ich auch nicht unbedingt nur, dass man hausieren geht oder an stammtischen sitzt, sondern zb auch sowas wie du hier machst.

die sache mit den ressourcen für vorzugsstimmenwahlkämpfe würde ich abfedern, indem leute, die von einer parlamentspartei auf die liste gereiht werden ein budget aus öffentlichen mitteln erhalten. aber: sicher werden es etablierte immer leichter haben als neue, und das ist aber auch nicht ausschliesslich schlecht. so werden zb ja auch die öffentlichen mittel der parteienförderung nach stärke bei der letzten wahl verteilt - gut so, denn man muss sich schon auch aus eigener (Überzeugungs)kraft langsam hocharbeiten, sonst züchten wir am ende jede abstruse idee unter dem deckmantel der chancengleichheit hoch.

das argument mit den 10% interessierten Wählern ist nicht so gut. denn entscheidend ist ja das (Wahl)recht, dazu gehört auch, dass man es freiwillig nicht ausübt, etwa weil man meint, sich nicht gut genug auszukennen (ein legitimer grund! und dann treffen die entscheidung die interessierten!)

btw: dass die övp das zB auf gemeindeebene immer wieder praktiziert und relevante personalentscheidungen den wählern überlässt, wie du sagst würde mir als grüne partei massiv zu denken geben...
laurenzennser - 24. Jan, 11:18

ja,

man müsste ein vorzugsstimmenwahlrecht schaffen, das den namen auch verdient. und ich denke, dass es dafür bei den grünen eine mehrheit gibt, wenn das nicht völlig krass konstruiert ist …

das problem mit dem von der övp praktizierten wahlsystem ist folgendes: genau dafür braucht man ja blankoerklärungen der kandidatInnen, dass sie sich nachher daran halten (da wurde etwa in nö schon um nr-mandate gestritten). das funktioniert also nur durch gemeinsam vereinbarte umgehung der wahlordnung, sag ich mal. wenn eine/-r dabei ist, der/die sich nicht daran hält, kann man rechtlich gar nichts machen.

in nö (und hier betreibt sie das vorwiegend) hätte die övp leicht die möglichkeit, gemeindeordnung und landtagswahlordnung so zu ändern, dass man das zum gesetz macht.
maschi - 24. Jan, 18:23

jaja

klar. solange mans nicht zum gesetz macht haben wir alle(s) doch viel einfacher im griff... thx für die spannende diskussion.

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