unterschreiben!
der demokratische salon startet eine initiative für ein demokratie-volksbegehren. es werden 8000 unterschriften benötigt. sollte diese hürde bis zum 24. april genommen werden, dann kann ein volksbegehren stattfinden.
ziel des angestrebten volksbegehrens: ab 200.000 unterschriften unter ein volksbegehren soll eine volksabstimmung über das thema verpflichtend sein.
klingt jetzt alles ein bissl verwirrend: ein volksbegehren zur einführung einer verpflichtenden volksabstimmung ab einer bestimmten anzahl an unterschriften unter ein volksbegehren – was soll das bringen? ganz einfach:
1. volksbegehren sind nett, aber rechtlich ohne konsequenzen. ab 100.000 unterschriften müssen sie im parlament behandelt werden (gaaanz toll!), wo sie meistens ewig vertagt werden, bis die legislaturperiode (schon recht kurz, diese vier jahre) plötzlich zu ende ist.
2. volksabstimmungen sind da aus anderem holz geschnitzt. ihr ergebnis ist bindend. deswegen gibt es sie auch so selten. 1978 hat die regierung kreisky ein referendum über zwentendorf „riskiert“ – und prompt verloren (ironie der geschichte, dass sich der österreichische anti-atom-konsens auf eine mehrheit von 50,5 zu 49,5 prozent stützt). 1994 war eine volksabstimmung verpflichtend, weil der beitritt zur eu eine gesamtänderung der bundesverfassung bedeutete.
3. von den 31 bisher abgehaltenen volksbegehren hätten 21 die 200.000er-hürde genommen. da wären einige hochspannende abstimmungen zustande gekommen. zugegeben, auch dieses volksbegehren könnte im papierkorb landen wie andere vor ihm. aber alle parteien haben in den vergangenen jahren schon einmal zustimmung zu so einem anliegen signalisiert. je lauter der ruf von unten, desto schwerer fällt es oben, sich taub zu stellen.
deswegen: nicht lang fackeln – direkte demokratie fordern! und das geht so:
1. formular hier herunterladen
2. ausdrucken und ausfüllen
3. aufs gemeinde- oder bezirksamt tragen und bestätigen lassen
4. an folgende adresse schicken:
Demokratievolksbegehren
Postfach 22
1193 Wien
ziel des angestrebten volksbegehrens: ab 200.000 unterschriften unter ein volksbegehren soll eine volksabstimmung über das thema verpflichtend sein.
klingt jetzt alles ein bissl verwirrend: ein volksbegehren zur einführung einer verpflichtenden volksabstimmung ab einer bestimmten anzahl an unterschriften unter ein volksbegehren – was soll das bringen? ganz einfach:
1. volksbegehren sind nett, aber rechtlich ohne konsequenzen. ab 100.000 unterschriften müssen sie im parlament behandelt werden (gaaanz toll!), wo sie meistens ewig vertagt werden, bis die legislaturperiode (schon recht kurz, diese vier jahre) plötzlich zu ende ist.
2. volksabstimmungen sind da aus anderem holz geschnitzt. ihr ergebnis ist bindend. deswegen gibt es sie auch so selten. 1978 hat die regierung kreisky ein referendum über zwentendorf „riskiert“ – und prompt verloren (ironie der geschichte, dass sich der österreichische anti-atom-konsens auf eine mehrheit von 50,5 zu 49,5 prozent stützt). 1994 war eine volksabstimmung verpflichtend, weil der beitritt zur eu eine gesamtänderung der bundesverfassung bedeutete.
3. von den 31 bisher abgehaltenen volksbegehren hätten 21 die 200.000er-hürde genommen. da wären einige hochspannende abstimmungen zustande gekommen. zugegeben, auch dieses volksbegehren könnte im papierkorb landen wie andere vor ihm. aber alle parteien haben in den vergangenen jahren schon einmal zustimmung zu so einem anliegen signalisiert. je lauter der ruf von unten, desto schwerer fällt es oben, sich taub zu stellen.
deswegen: nicht lang fackeln – direkte demokratie fordern! und das geht so:
1. formular hier herunterladen
2. ausdrucken und ausfüllen
3. aufs gemeinde- oder bezirksamt tragen und bestätigen lassen
4. an folgende adresse schicken:
Demokratievolksbegehren
Postfach 22
1193 Wien
laurenzennser - 11. Apr, 00:21
