wie man nicht in ein wahljahr startet …
wie man nicht in ein wahljahr startet, machen meine lieben grünen gerade mustergültig vor. tatsächlich polarisiert die person johannes voggenhuber weite teile der partei – und zwar nicht notwendigerweise entlang der konfliktlinie zwischen parteispitze und basis, sondern quer durch alle fraktionen.
weil die ganze geschichte mich ziemlich verwirrt hat, versuche ich mal eine nüchtern geordnete betrachtung:
1. die grünen haben einen relativ hohen level an innerparteilicher demokratie. alle relevanten listenplätze werden von großen gremien, in diesem fall dem bundeskongress (buko) mit über 250 mitgliedern, gewählt. bekanntlich ist johannes voggenhuber bei der wahl zum ersten listenplatz knapp gescheitert.
2. ein hohes level an innerparteilicher demokratie kann bei knappen entscheidungen auch einiges an sprengkraft bergen – wie man jetzt sieht. aber das muss man aushalten, wenn man entscheidungen nicht völlig zentralisieren will.
3. auch ich hätte voggenhuber gerne auf der liste gesehen. auch als nummer 1. nachdem der buko voggenhuber nicht gewählt hat, hat auch der erweiterte bundesvorstand beschlossen, dass er auch nicht weiter hinten auf der liste aufscheinen soll. auch diese entscheidung fiel in einer demokratischen abstimmen relativ knapp mit 17 zu 12 stimmen.
4. der auf den ersten blick technisch anmutende konflikt um die listenerstellung, der nun zu tage tritt, wirft aber eine viel tiefer gehende frage auf: die frage nach der rolle von parteien in einer sich zunehmend personalisierenden demokratie. dazu ein paar ausführlichere gedanken:
klassischerweise haben parteien in allen demokratien (unter anderem) eine rekrutierungsfunktion, d. h. sie stellen politisches personal für ämter zur verfügung. die rekrutierungskanäle und -mechanismen verschiedener parteien unterscheiden sich stark – von wahlen bis zu alleinentscheidungen des/der vorsitzenden, siehe bzö: „Bei der Aufstellung der Kandidatenliste für Nationalratswahlen und Wahlen zum Europaparlament obliegt die Letztentscheidung dem Bündnisobmann/Obfrau. Bei der Aufstellung von Landtagslisten hat der Landes-Bündnisobmann/Obfrau das Einvernehmen mit dem Bündnisobmann/Obfrau herzustellen.“
wie die letzten wochen gezeigt haben, ist die form der rekrutierung, oder zumindest jene der offiziellen listenerstellung bei den grünen (so wie bei allen anderen parteien) kritisch zur diskussion zu stellen. man muss sich fragen, welches gewicht man dem wort der eigentlichen basis, nämlich der wählerInnen, zukommen lässt. wobei es prinzipiell zwei möglichkeiten gibt: entweder gibt es parteiinterne vorwahlen nach amerikanischem vorbild, wo jeder/jede sich registrieren lassen kann und einfach die bundeskongress-basis erweitert wird auf alle grün-mitglieder und sympathisantInnen. oder man lässt es auf die vorzugsstimmen am wahltag ankommen.
mir selbst behagt erstere variante eher, weil es gerade für kleine parteien wichtig ist, dass sie geschlossen mit einer kompakten inhaltlichen und personellen linie wahlkämpfen. aber so oder so: eine verbreiterung der basis ist angesagt, wenn die innerparteiliche demokratie ihre legitimität behalten soll.
weil die ganze geschichte mich ziemlich verwirrt hat, versuche ich mal eine nüchtern geordnete betrachtung:
1. die grünen haben einen relativ hohen level an innerparteilicher demokratie. alle relevanten listenplätze werden von großen gremien, in diesem fall dem bundeskongress (buko) mit über 250 mitgliedern, gewählt. bekanntlich ist johannes voggenhuber bei der wahl zum ersten listenplatz knapp gescheitert.
2. ein hohes level an innerparteilicher demokratie kann bei knappen entscheidungen auch einiges an sprengkraft bergen – wie man jetzt sieht. aber das muss man aushalten, wenn man entscheidungen nicht völlig zentralisieren will.
3. auch ich hätte voggenhuber gerne auf der liste gesehen. auch als nummer 1. nachdem der buko voggenhuber nicht gewählt hat, hat auch der erweiterte bundesvorstand beschlossen, dass er auch nicht weiter hinten auf der liste aufscheinen soll. auch diese entscheidung fiel in einer demokratischen abstimmen relativ knapp mit 17 zu 12 stimmen.
4. der auf den ersten blick technisch anmutende konflikt um die listenerstellung, der nun zu tage tritt, wirft aber eine viel tiefer gehende frage auf: die frage nach der rolle von parteien in einer sich zunehmend personalisierenden demokratie. dazu ein paar ausführlichere gedanken:
klassischerweise haben parteien in allen demokratien (unter anderem) eine rekrutierungsfunktion, d. h. sie stellen politisches personal für ämter zur verfügung. die rekrutierungskanäle und -mechanismen verschiedener parteien unterscheiden sich stark – von wahlen bis zu alleinentscheidungen des/der vorsitzenden, siehe bzö: „Bei der Aufstellung der Kandidatenliste für Nationalratswahlen und Wahlen zum Europaparlament obliegt die Letztentscheidung dem Bündnisobmann/Obfrau. Bei der Aufstellung von Landtagslisten hat der Landes-Bündnisobmann/Obfrau das Einvernehmen mit dem Bündnisobmann/Obfrau herzustellen.“
wie die letzten wochen gezeigt haben, ist die form der rekrutierung, oder zumindest jene der offiziellen listenerstellung bei den grünen (so wie bei allen anderen parteien) kritisch zur diskussion zu stellen. man muss sich fragen, welches gewicht man dem wort der eigentlichen basis, nämlich der wählerInnen, zukommen lässt. wobei es prinzipiell zwei möglichkeiten gibt: entweder gibt es parteiinterne vorwahlen nach amerikanischem vorbild, wo jeder/jede sich registrieren lassen kann und einfach die bundeskongress-basis erweitert wird auf alle grün-mitglieder und sympathisantInnen. oder man lässt es auf die vorzugsstimmen am wahltag ankommen.
mir selbst behagt erstere variante eher, weil es gerade für kleine parteien wichtig ist, dass sie geschlossen mit einer kompakten inhaltlichen und personellen linie wahlkämpfen. aber so oder so: eine verbreiterung der basis ist angesagt, wenn die innerparteiliche demokratie ihre legitimität behalten soll.
laurenzennser - 2. Feb, 01:47
leo (Gast) - 2. Feb, 16:29
Managemententscheidungen sind nicht demokratisch
Eines hast du falsch verstanden. Die Entscheidung, die zur Voggenhuber Demontage geführt hat, war NICHT demokratisch. Die ausschlaggebende Entscheidung dafür war nämlich nicht, wie es oberflächlich betrachtet scheint, die Wahl im BUKO. Die ausschlaggebende Entscheidung ist die Entscheidung zur Unterstützung der Kandidatur Lunacek's. Unterstützung is wohl noch ein wenig kurz gegriffen. Das ganze war wohl Glawischnig's Idee.
Der Buko Wahl ging also eine unilaterale Management-Entscheidung voraus. Und die wiederum kann man nicht der Basis in die Schuhe schieben!
Verstehst mich? Wer und warum wurde der Stein ins Rollen gebracht?
Man kann hier ja leider keine Email angeben. Ich poste Sie mal hier, würd mich über einen kleinen Wortwechsel zum Thema freuen. aliasnow AT gmail punkt com
Der Buko Wahl ging also eine unilaterale Management-Entscheidung voraus. Und die wiederum kann man nicht der Basis in die Schuhe schieben!
Verstehst mich? Wer und warum wurde der Stein ins Rollen gebracht?
Man kann hier ja leider keine Email angeben. Ich poste Sie mal hier, würd mich über einen kleinen Wortwechsel zum Thema freuen. aliasnow AT gmail punkt com

beide varianten schmeicheln wenig.
also
aber zum eigentlichen: ich habe das erste mal das gefühl, dass die (innerparteilich relativ demokratische) art und weise der listenerstellung von manchen grünen als nicht mehr legitim angesehen wird. es hat nämlich wenig sinn, sich über entscheidungen aufzuregen, die man zwar für legitim aber nicht richtig hält. das kann man kritisieren und hinterfragen und das ist alles gut und schön. aber im prinzip hat man entscheidungen, die man für legitim hält, zu akzeptieren, so wie ich halt auch schwachsinnige entscheidungen des parlaments nicht zum anlass nehme, die legitimität des gremiums infrage zu stellen.
ABER: wenn die entscheidungsmechanismen selbst zur diskussion stehen, dann ist das ganz was anderes. dann muss man sich überlegen, welche legitimationsbasis für größere entscheidungen (listenerstellung, wichtige personalwahlen) ausreichend ist.
Der Punkt ist doch
Und nun stellt sich die Frage mir so: wenn man jemandem, der am Bundeskongress auf einem der vorderen Plätze aufgestellt worden wäre, hätte er nur selbst gewollt, im EBV nun selbst den letzten Platz verweigert, dann ignoriert man nicht nur den Wähler und das Vorzugsstimmenwahlrecht (denn das ist ja die "klassischste" aller Varianten, ein Vorzugsstimmenwahlrecht auszuhebeln indem der Parteispitze nichtmal aus inhaltlichen sondern aus persönlichen Gründen unliebsam gewordene profilierte Politiker nicht mehr auf die Liste genommen werden) - sondern man ignoriert im Grunde auch den Bundeskongress. Dort hätte man ihn nämlich nicht völlig verhindern können und hätte ihn also zur Kenntnis nehmen müssen - mehr als zähneknirschend wohl, wie wir heute wissen.
Und was aber dann überhaupt nicht mehr geht ist die offizielle, sorgsam überdachte Begründung für die Entscheidung: Glawischnig zu Europa Kandidaturen:
Voggenhuber hatte heute klargemacht, dass er eigentlich über Vorzugsstimmen wieder an die Spitze wollte.
Und das darf nicht sein. So eine Parteispitze kann man in einer demokratisch gesinnten Partei eigentlich nur noch mit nassen Fetzen davonjagen. Da das nicht passieren wird, gehe ich bis auf weiteres davon aus, dass sich die gesamte Truppe in einem völlig vom Wähler abgehobenen Delirium zu befinden scheint.
ob voggenhuber
eines aber kann man glaub ich nicht behaupten: dass nämlich die „parteispitze“ ihn verhindert hat. das allein reicht bei den grünen, wie man weiß, nicht aus. siehe buko vor der nationalratswahl: auf den entscheidenden fünf plätzen hat die „basis“ der parteiführung zwei kandidatInnen „reingedrückt“, die nicht auf der wunschliste der parteispitze standen.
es gibt jetzt tatsächlich zwei möglichkeiten: man kann die entscheidung gegen voggenhuber gut oder schlecht finden (und ich glaub, dass sie eine knappe mehrheit der grünen gut findet …), sie war jedenfalls legitim, wenn man die statuten der grünen als maßstab hernimmt. sollte man die meinung vertreten, dass die statuten der grünen (v. a. die wahl durch 250 delegierte am buko) nicht mehr ausreichend legitimationsbasis sind, dann muss man alles daransetzen, diese legitimationsbasis zu verbreitern.